Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Stanserhorn-Bahn-Aktiengesellschaft (AGB)

1. Grundsätzliches
Die Stanserhorn-Bahn AG mit Sitz in 6370 Stans ist als Bergbahnunternehmen in den Bereichen Personentransport und Restauration tätig. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit der Stanserhorn-Bahn AG einen Vertrag abgeschlossen hat.

Die AGB gelten für alle kostenpflichtigen und kostenlosen Dienstleistungen und Produkte, welche die Stanserhorn-Bahn AG für Kunden erbringt. Bei Benutzung bestimmter Dienstleistungen können besondere Bestimmungen ergänzend zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor Nutzung der betreffenden Dienstleistung hingewiesen. Bei Nutzung der Dienstleistung wird die Geltung dieser AGB anerkannt. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der Stanserhorn-Bahn AG bezogen werden. Diese AGB sind allfälligen Verkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden übergeordnet, auch wenn in Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen oder dergleichen auf jene verwiesen wird.

Die Stanserhorn-Bahn AG behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung. Änderungen einer vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind von den Parteien zu unterzeichnen.

Werden dem Kunden Reisedienstleistungen im Namen und auf Rechnung eines Drittanbieters vermittelt, die nicht direkt von der Stanserhorn-Bahn AG in Rechnung gestellt werden, so ist die Stanserhorn-Bahn AG nicht Vertragspartner. Es gelten die Annulations- und Zahlungsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers bzw. Drittanbieters. In diesen Fällen übernimmt die Stanserhorn-Bahn AG keinerlei Haftung für die von Drittanbietern erbrachten Leistungen.

2. Leistungen
Die Stanserhorn-Bahn AG verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig zu erfüllen. Als Grundlage gelten die Leistungsbeschreibungen in den gültigen Prospekten, Webseiten, Ausschreibungen im Internet sowie in schriftlichen Offerten, Reservationen, Vereinbarungen oder Bestätigungen. Spezialtarife, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese rechtsverbindlich schriftlich bestätigt worden sind. Alle anderen, nicht von der Stanserhorn-Bahn AG publizierten Informationsmaterialien und/oder Auskünfte von Dritten sind nicht Gegenstand dieser AGB und deshalb unverbindlich.
Die in Online- und Printmedien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise sind ohne Gewähr. Lieferbarkeit und Irrtum sind vorbehalten.

3. Preise
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise sind dem jeweiligen Angebot oder den gültigen Preislisten der Stanserhorn-Bahn AG zu entnehmen. Vorbehalten bleiben anderslautende Vereinbarungen zwischen Kunden und der Stanserhorn-Bahn AG. Preisänderungen werden rechtzeitig veröffentlicht und sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung geht zu Lasten des Kunden. Die Änderung von anderen gesetzlichen Steuer- oder Abgabesätzen berechtigt die Stanserhorn-Bahn AG, ihre Tarife ohne Vorankündigung anzupassen.

4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für Transportdienstleistungen erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Bergbahnticketbezüge auf Kredit bzw. auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie im Voraus von der Stanserhorn-Bahn AG bestätigt wurde.

Akzeptiert werden: Bargeld (Zahlungen in Fremdwährung werden zu aktuellen CHF Tageskursen verrechnet, Rückgeld erfolgt grundsätzlich in CHF), Kredit- und Debitkarten sowie REKA-Checks. Bei Bezahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet, innerhalb von 10 Tagen zu erheben.

Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so kann die Stanserhorn-Bahn AG mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 % erheben. Bleibt die Zahlung auch nach einer zweiten Mahnung aus, ist die Stanserhorn-Bahn AG berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Die Stanserhorn-Bahn AG behält sich vor, im Verzugsfalle die Kosten für Mahnungen, Adressermittlungen und Bonitätsprüfungen sowie Gebühren eines Rechtsanwalts zu erheben. Bei Insolvenz, Nachlassstundung, Konkurs, etc. ist die Stanserhorn-Bahn AG berechtigt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um den Schaden zu minimieren und die Guthaben einzutreiben. Die Stanerhorn-Bahn AG behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Bei Reservationen mit ausländischer Rechnungsadresse kann eine Anzahlung von bis zu 100 % der reservierten Leistungen oder die Hinterlegung der Kreditkartennummer als Garantie verlangt werden. Gerät der Kunde mit der Anzahlung in Verzug, ist die Stanerhorn-Bahn AG zum Rücktritt des Vertrags berechtigt.

Bei Reservierungen oder Buchungen mit einer ausländischen Rechnungsadresse wird eine Hinterlegung der Kreditkartennummer mit Verfalldatum und der Kartenprüfnummer (CVC) als Garantie oder eine 100 % Vorauszahlung verlangt. Vorbehalten bleiben anderslautende Vereinbarungen für Anlässe von Firmenkunden. Bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen kann die Stanserhorn-Bahn AG jederzeit eine Sicherheitszahlung des Kunden verlangen.

Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Stanserhorn-Bahn AG nicht anerkannten Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.

5. Internet
Alle im Internet veröffentlichten Angaben (Preise, Onlineberechnungen, Reservationen, usw.) sind ohne Gewähr. Für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art, übernimmt die Stanserhorn-Bahn AG keine Haftung. Ein fehlerfreies Funktionieren von Hard- und Software kann nicht garantiert werden. Die Internetseiten können technische Ungenauigkeiten oder typographische Fehler enthalten. Die Stanserhorn-Bahn AG haftet in keinem Fall für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung von Internetseiten der Stanserhorn-Bahn AG oder einer darin verlinkten Internetseite ergeben.

Grundsätzlich werden keine persönlichen Daten beim Besuch der Stanserhorn Internetseiten hinterlassen. In Einzelfällen werden jedoch Namen und/oder Adressdaten benötigt. Über die Notwendigkeit persönlicher Informationen wird jeweils speziell hingewiesen.

Die Stanserhorn-Bahn AG behält sich vor, jegliche Informationen auf den Internetseiten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu aktualisieren oder zu entfernen.

6. Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm benutzten Anlagen und Restaurationsräumlichkeiten mit allen sich darin befindlichen Mobilien und Maschinen, mit Sorgfalt zu benutzen. Für alle aus missbräuchlichem Umgang entstandenen Schäden ist der Kunde haftbar. Bei rücksichtslosem Verhalten, bei Begehung eines lawinengefährdeten Hanges oder einer Wildschutzzone, bei Missachtung der Weisungs- oder Verbotstafeln kann Personen der Transport verweigert werden. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

Die Markierungen und Beschilderungen sind unbedingt zu beachten. Die Nutzung des Stanserhorngebiets erfolgt auf eigene Gefahr. Hunde sind an der Leine zu führen.

7. Haftungsbestimmungen
Die Stanserhorn-Bahn AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und möglichen anderen Vertragsbestimmungen. Die Stanserhorn-Bahn AG haftet nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit, Kausalhaftung) wird ausgeschlossen. Die Stanserhorn-Bahn AG haftet insbesondere nicht für Leistungen und Versprechungen von Drittanbietern.

Bei Unfällen, Körperverletzung, Tod, für die die Stanserhorn-Bahn AG haftbar ist, haftet sie im gesetzlichen Rahmen für den unmittelbaren Schaden. Die Stanserhorn-Bahn AG haftet nicht für Umstände, welche auf unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

Die Stanserhorn-Bahn AG haftet nicht für Diebstahl, Verlust, von Sach- und Vermögenswerten, die sie nicht zu verantworten hat. Die Stanserhorn-Bahn AG haftet auch nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten, die von der Stanserhorn-Bahn AG nicht beeinflusst werden können, wie

• Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung;
• Verminderung des Leistungswertes infolge Umweltschäden, vorübergehende erhöhte Lärmemmissionen wie z.B. Baustellen.

Fundsachen werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt maximal einen Monat, danach werden sie entsorgt oder anderweitig abgegeben. Bei Mitnahme von Speisen und Getränken aus den Stanserhorn-Gastronomiebetrieben, lehnt die Stanserhorn-Bahn AG jegliche Haftung für entstehende Qualitätseinbussen (Verderb-Prozess) der mitgenommenen Lebensmittel ab.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftstätigkeit der Stanserhorn-Bahn AG basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechtes). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags. Gerichtsstand ist Stans, wobei der Stanserhorn-Bahn AG freigestellt bleibt, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen.

 

Transportdienstleistungen

9. Gültigkeit der Tickets
Die Tickets sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Spezialveranstaltungen ausserhalb der Betriebszeiten gelten besondere Bestimmungen. Alle Tickets sind persönlich und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Ermässigungen und Rabatte werden nur gegen Vorlage eines legitimierten Ausweises gewährt, eine Kumulation ist nicht möglich. Der nachträgliche Umtausch von bereits benutzten Tickets gegen andere Tickets ist nicht möglich.

10. Verlust oder Diebstahl von Tickets
Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets findet keine Rückerstattung statt. Ersatz wird nur geleistet, wenn die Kassenquittung vorgewiesen werden kann, und das Ticket, nach entsprechender Abklärung, nicht benutzt worden ist.

11. Ticket-/Ausweis-Missbrauch
Für die Benützung der Anlagen mit einem ungültigen Ticket oder fehlenden Legitimationsnachweis für gewährte Ermässigungen kann eine Busse von CHF 80.00 und für das Benützen der Anlagen ohne Ticket eine Busse von CHF 100.00 erhoben werden. Als Umtriebsentschädigung können CHF 150.00 in Rechnung gestellt werden.

12. Gutscheine
Gutscheine der Stanserhorn-Bahn AG können ausschliesslich bei der Stanserhorn-Bahn AG eingelöst werden.

 

Gastronomie / Anlässe

13. Grundlage der Rechtsbeziehung
Als Grundlage der Rechtsbeziehung dient die Reservations-/ Auftragsbestätigung für Anlässe. Reservationen werden schriftlich bestätigt, wobei E-Mailverkehr dem Briefverkehr gleichgestellt ist. Davon ausgenommen sind telefonische Tischreservationen.

14. Offerten / Optionen
Offerten für Anlässe werden kundenspezifisch erstellt. Sie sind 30 Tage ab Erstelldatum gültig, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Die Stanserhorn-Bahn AG behält sich vor, aus wichtigem Grund von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten. Reservationen gelten als verbindlich, sobald die Leistungen schriftlich bestätigt wurden.

15. Annullierungen / Rückerstattung bei Krankheit oder Unfall
Eine Rückerstattung infolge Krankheit oder Unfall ist nur gegen Vorlage eines datierten Arztzeugnisses innerhalb von 5 Tagen möglich. Wesentliche Änderungen oder Absagen von Anlässen müssen der Stanserhorn-Bahn AG möglichst frühzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass die Stanserhorn-Bahn AG dies zu vertreten hat, ist grundsätzlich folgende Annullierungspauschale (in % der reservierten Leistungen) geschuldet: Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Annullierung (Post oder E-Mail) bei der Stanserhorn-Bahn AG.

Absage 0 – 14 Tage vor dem Anlass: 100 %,
Absage 15 – 30 Tage vor dem Anlass: 50 %,
Absage bis 30 Tage vor dem Anlass: kostenlos.

Massgebend ist das Eintreffen der Mitteilung. Bei Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

Falls der Kunde einen Anlass annulliert, ist die Stanserhorn-Bahn AG bemüht, diesen anderweitig zu verkaufen. Im Falle einer Durchführung einer gleichwertigen Veranstaltung durch Dritte können für den Kunden lediglich Kosten für eine Umtriebsentschädigung entstehen.

Ein Nichtantreten einer Leistung (no show) wird wie eine Annulierung behandelt. Die Stanserhorn-Bahn AG hat in diesem Fall das Recht, den geschuldeten Betrag der Kreditkarte des Kunden zu belasten, welche bei der Buchung als Garantie hinterlegt wurde.

Für die Anreise ist der Kunde selber verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft infolge von Störungen und Behinderungen im öffentlichen wie privaten Verkehr (einschliesslich Eisenbahn und Flug), sowie persönlichen Gründen, erfolgt keine Rückerstattung.

16. Rücktritt durch die Stanserhorn-Bahn AG
Die Stanserhorn-Bahn AG ist jederzeit berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind schlechte Wetterverhältnisse, welche aus Sicherheitsgründen die Bahnfahrt nicht zulassen, behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der Stanserhorn-Bahn AG nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber der Stanserhorn-Bahn AG.

Die Stanserhorn-Bahn AG kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
Bei begründeter Annahme, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Stanserhorn-Bahn AG oder ihrer Gäste gefährden.
Bei Feststellung, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder eines anderen als des mitgeteilten Zwecks gebucht wurden.
Wenn Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die Stanserhorn-Bahn AG in die Organisation der Veranstaltung miteinbezogen wurden, an der Leistungserbringung vollständig oder teilweise gehindert sind.

Die Stanserhorn-Bahn AG erklärt den Rücktritt, sobald sie von den hierzu berechtigenden Gründen Kenntnis erlangt und informiert den Kunden unverzüglich. Schadensersatzansprüche gegen die Stanserhorn-Bahn AG kann der Kunde in allen genannten Fällen nicht geltend machen.

17. Rückerstattung bei Betriebsunterbrechung / Betriebseinstellung
Betriebsunterbrechung oder Betriebseinstellung geben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Verlängerung. Die Bergbahnen unterliegen dem Schweizerischen Transportgesetz. Der Betrieb kann aus Sicherheitsgründen oder je nach Schnee und
Witterungsverhältnissen auch kurzfristig eingestellt werden. Für daraus entstehende Folgen kann die Stanserhorn-Bahn AG nicht haftbar gemacht werden.

18. Teilnehmerzahl
Anlässe ausserhalb der Fahrplanzeiten werden ab 50 zahlenden Personen durchgeführt. Die Verbindliche Teilnehmerzahl wird so früh wie möglich mitgeteilt, spätestens jedoch 4 Tage vor der Veranstaltung. Die bis dahin genannte Personenzahl gilt als verbindlich und wird verrechnet. Nehmen mehr Personen als mitgeteilt an einem Anlass teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

19. Schäden / Versicherung
Der Kunde haftet gegenüber der Stanserhorn-Bahn AG für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Referenten, Mitarbeitenden oder Teilnehmenden verursacht werden, ohne dass die Stanserhorn-Bahn AG ein Verschulden nachweisen muss. Betreffend den vom Kunden, von Referenten, Teilnehmer oder Dritten eingebrachten Gegenständen, Kleidern oder Materialien lehnt die Stanserhorn-Bahn AG jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab.

Die Versicherung für die Veranstaltung bzw. für eingebrachte Materialien obliegt dem Kunden. Die Stanserhorn-Bahn AG kann einen Nachweis der Versicherung verlangen.

Für den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden, Annullationsversicherung etc.) hat der Kunde selbst zu sorgen.

20. Zuschläge / Mindestumsatz
Sonderwünsche und -leistungen sowie Extrafahrten unter 50 Personen sowie Fahrten ausserhalb des Fahrplans werden zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt.

Für Kleingruppen kann ein Mindestumsatz vereinbart werden.

21. Mitbringen von Speisen und Getränken
Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke bei der Stanserhorn-Bahn AG. In Ausnahmefällen kann eine Servicegebühr in Rechnung gestellt werden.

22. Gültigkeit der AGB
Die AGB sind in Deutsch, Englisch und Französisch abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend. Für Veränderungen, die ohne Wissen der Stanserhorn-Bahn AG entstanden sind, sowie für mögliche Druckfehler, für die sich die Stanserhorn-Bahn AG entschuldigt, kann keine Haftung übernommen werden.

Stanserhorn-Bahn AG
Stansstaderstrasse 19
6370 Stans

Tel. 041 618 80 40
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