Aktienregister
Gestützt auf das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen des GAFI (Groupe d’action financière), welches am 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, besteht für alle Inhaberaktionäre von nicht börsenkotierten Unternehmen neu eine Meldepflicht beim Erwerb von Inhaberaktien (neue Artikel 697i ff OR).
Wenn Sie Ihre Aktien zuhause aufbewahren, melden Sie sich bitte baldmöglichst bei uns mit:
Für Privatpersonen gilt:
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum
- Adresse
- Staatsangehörigkeit
- Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Pass, ID Vor- und Rückseite)
- Kopie jeder einzelnen Aktie
Für Firmen gilt:
Schweizerische juristische Personen
Angabe der Firma mit Handelsregisterauszug
Kopie jeder einzelnen Aktie
Ausländische juristische Personen
Angabe der Firma mit einem aktuellen beglaubigten Auszug aus dem ausländischen Handelsregister (Apostille) oder durch eine gleichwertige Urkunde
Kopie jeder einzelnen Aktie
Aktionäre, die Ihre Aktien in einem Depot bei der Bank haben, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Um Ihre Meldepflicht wahrzunehmen, können Sie das beiliegende Formular verwenden und an unser Akitenregister (Stanserhorn-Bahn-Aktiengesellschaft, c/o Segetis AG, Platz 4, 6039 Root D4), per Mail auf aktienregistersegetis.ch (Belege als PDF-Dateien) oder per Fax auf 041 541 91 01 zustellen.